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Die Störung der Geschäftsgrundlage im deutschen Gewerbemietrecht in Anbetracht der COVID-19-Pandemie

17 December 2020

Die Frage, ob die COVID-19-Pandemie im Bereich des deutschen Gewerbemietrechts  als Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB bewertet werden können ist viel diskutiert. Bisher waren die Grundsätze des § 313 BGB auch in der Corona-Krise nur unter engen Voraussetzungen auf Gewerbemietverträge anwendbar, da das Verwendungsrisiko der Mietsache hier grundsätzlich der Mieter trägt.

Reduzierung der Mietzahlungen? 

Die Bundesregierung plant nun Nutzungsbeschränkungen aufgrund staatlich angeordneter Corona bedingter Maßnahmen grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage von Miet-/Pachtverhältnissen zu qualifizieren, woraus sich eine Pflicht zur Anpassung von Mietverträgen ergeben könne.
 
Hier entstehen nun aber eine Reihe von Schlagzeilen und Missverständnissen.
 
Aller Voraussicht nach ist dies keine vollständige Risikoverlagerung auf die Vermieter, denn es verbleibt stets die Einzelfallbetrachtung und Interessenabwägung nach § 313BGB.
Dies ist auch richtig und zwingend, denn Branche, regionale Unterschiede, Betroffenheit von Mieter und Vermieter können bekanntlich höchst unterschiedlich seien.
Eine "Weiterreichung" hieraus resultierender Vertragsanpassungen auf Kreditgeber / Banken wird ebenfalls diskutiert, wobei aber auch hier eine Individualbetrachtung angezeigt ist.
 
Die geplanten Änderungen werden ohne Zweifel Vermieter und Mieter zur individuellen Analyse zwingen.

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