Reduzierung der Mietzahlungen?
Die Bundesregierung plant nun Nutzungsbeschränkungen aufgrund staatlich angeordneter Corona bedingter Maßnahmen grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage von Miet-/Pachtverhältnissen zu qualifizieren, woraus sich eine Pflicht zur Anpassung von Mietverträgen ergeben könne.Hier entstehen nun aber eine Reihe von Schlagzeilen und Missverständnissen.
• Aller Voraussicht nach ist dies keine vollständige Risikoverlagerung auf die Vermieter, denn es verbleibt stets die Einzelfallbetrachtung und Interessenabwägung nach § 313BGB.
• Dies ist auch richtig und zwingend, denn Branche, regionale Unterschiede, Betroffenheit von Mieter und Vermieter können bekanntlich höchst unterschiedlich seien.
• Eine "Weiterreichung" hieraus resultierender Vertragsanpassungen auf Kreditgeber / Banken wird ebenfalls diskutiert, wobei aber auch hier eine Individualbetrachtung angezeigt ist.
Die geplanten Änderungen werden ohne Zweifel Vermieter und Mieter zur individuellen Analyse zwingen.